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Patientenverfügung

Eine 75-jährige Frau leidet an Lungenkrebs. Sie möchte bei Fortschreiten ihrer Krankheit verhindern, dass durch Ausnutzung aller medizinischen Möglichkeiten ihr Lebensende hinausgezögert wird. Wie kann dies geregelt werden?

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Dieses Schriftstück muss unter Beiziehung eines Arztes einerseits und eines Notars, Rechtsanwalts oder rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung andererseits errichtet werden. Wenn alle diese Formvorschriften eingehalten werden, ist die Patientenverfügung acht Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt.

Patientenverfügungen können von Notaren auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.