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Gesellschaftsformen

Herr A. und Frau B. Beschließen, sich mit ihrer Geschäftsidee selbstständig zu machen. Welche Rechtsformen können Sie für das Unternehmen wählen?

Prinzipiell werden Unternehmen neben Einzelunternehmen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Die in der Praxis wesentlichen Gesellschaftsformen sind:

 

Offene Gesellschaft (OG):
Die OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Sprengel sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem man die Rechte und Pflichten (z. B. Gesch.ftsführung, Gewinnund Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, etc.) der einzelnen Gesellschafter regelt.

Kommanditgesellschaft (KG):
Eine KG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Während der Komplementär Leitungsbefugnis hat und unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen haftet, hat der Kommanditist Kontrollbefugnis und haftet nur beschränkt mit seinem eingebrachten Kapital. Die KG wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet und in das Firmenbuch eingetragen.

Kapitalgesellschaft (GmbH & AG):
Bei einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter nicht mit ihrem eigenen Vermögen, sondern „nur“ mit dem eingelegten Kapital. Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person.

Die häufigste Form der Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Haftung bei der GmbH ist grundsätzlich auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Als Stammkapital muss in der GmbH ein Betrag von zumindest 35.000 Euro vorhanden sein. Bei der Gründung einer GmbH kann jedoch eine Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden und es gelten sodann für das Stammkapital Sonderbestimmungen.