Eine Schenkung auf den Todesfall ist ein schriftlicher Vertrag, welcher bereits zu Lebzeiten unterschrieben wird. Erfüllt wird diese Schenkung allerdings erst nach dem Tod des Schenkenden. Wenn zum Beispiel Eltern ihrem Sohn das Wochenendhaus auf den Todesfall schenken, bedeutet dies, dass die Eltern, solange sie leben, eingeschränkte Eigentümer des Wochenendhauses bleiben. Erst mit ihrem Ableben wird der Sohn uneingeschränkter Eigentümer dieses Wochenendhauses. Zur Gültigkeit dieses Vertrages ist ein Notariatsakt notwendig.
Auswirkungen von Schenkungen zu Lebzeiten auf das Pflichtteilsrecht
Um zu vermeiden, dass der Erblasser durch Schenkungen vor seinem Tod sein Vermögen und somit die Pflichtteile schmälert, ist die Berücksichtigung bestimmter Schenkungen vorgesehen. Die Berücksichtigung von Schenkungen erfolgt nur auf Verlangen von Pflichtteilsberechtigten. Dabei werden Schenkungen rechnerisch dem Nachlass hinzugerechnet und davon wird der Pflichtteil neu berechnet. Reicht der Nachlass zur Bezahlung des Pflichtteils nicht aus, kann der Pflichtteilsberechtigte vom Beschenkten die Differenz auf seinen Pflichtteilsanspruch verlangen.