Erbe

Einantwortungsbeschluss

eine ältere frau setzt ihren enkel zum alleinerben ihres gesamten vermögens ein. nach ihrem tod wird beim notar ein verlassenschaftsverfahren durchgeführt. wie kommt der enkel nun zum vermögen?

Am Ende eines Verlassenschaftsverfahrens steht der Einantwortungsbeschluss. Dieses Dokument, das vom Bezirksgericht ausgestellt und persönlich zugestellt wird, dient dem Erben als Nachweis für seine Erbenstellung. Der Beschluss bezeichnet die näheren Daten des Verstorbenen sowie des Erben. Weiters ist dort angeführt, warum man Erbe geworden ist und ob es noch Miterben gibt. Fällt in das Verlassenschaftsvermögen auch eine Immobilie, wird diese ebenfalls zumeist angeführt. Mit dem rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss erhält der Erbe bei allen Ämtern und Behörden, aber auch bei Bank- und Kreditinstituten, den Zugang zum Vermögen des Verstorbenen.

Mit dem Einantwortungsbeschluss erhält der Erbe den Nachweis seiner Erbenstellung.